Die CDU-Fraktion Herne begrüßt die geplante Änderung des nordrhein-westfälischen Infrastrukturgesetzes ausdrücklich. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum bei Investitionen zu ermöglichen. Kern der geplanten Neuregelung ist, dass Städte künftig Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan auch für die Finanzierung eigener Anteile an Förderprogrammen einsetzen können. Bislang war dies rechtlich nicht eindeutig geregelt, was in der Praxis häufig zu Unsicherheiten und Verzögerungen führte.
Der Fraktionsvorsitzende Christoph Bußmann erklärt: „Das ist eine wichtige und richtige Entscheidung für die Kommunen. Gerade Städte wie Herne profitieren davon, wenn Investitionen einfacher und flexibler umgesetzt werden können.“ Viele Förderprogramme setzen voraus, dass Kommunen einen Eigenanteil leisten. Gerade für finanziell angespannte Städte stellt dies häufig eine große Hürde dar. Die geplante Gesetzesänderung schafft hier nun mehr Klarheit und eröffnet zusätzliche Spielräume.
„Wenn Kommunen ihre Eigenanteile flexibler darstellen können, werden Projekte schneller realisierbar – sei es in Schulen, Kitas, Straßen oder bei der Feuerwehr“, so Bußmann weiter. Darüber hinaus sorgt die Neuregelung für mehr Rechtssicherheit und reduziert bürokratische Hürden. Auch die stärkere Digitalisierung der Förderverfahren soll dazu beitragen, Abläufe effizienter zu gestalten und die Verwaltung zu entlasten. Für die CDU-Fraktion Herne ist klar: Die geplanten Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um Investitionen vor Ort zu erleichtern und die Entwicklung der Stadt weiter voranzubringen.



Empfehlen Sie uns!